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![]() Auch
der längste Weg beginnt mit einem ersten Schritt.
(Laotse) |
Privatpraxis für Psychotherapie- Verhaltenstherapie- |
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Adresse: Johann-Hösl-Str. 11 B(Nähe VW- und Porsche-Zentrum Regensburg, s. Skizze unter "Kontakt")Impressum und Datenschutzerklärung, s. unter "Kontakt"Was ist Verhaltenstherapie?Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftliches
Psychotherapieverfahren,
das neben der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie,
der Psychoanalyse und seit neuestem auch der Sytemischen Therapie
als sogenanntes Richtlinienverfahren in der
Kassenbehandlung anerkannt ist. Die privaten und gesetzlichen
Krankenkassen übernehmen in der Regel die vollen Kosten.
Ausführliche Informationen über Verhaltenstherapie finden Sie auf der Website der ![]() Ab 1994 war ich als Psychotherapeut im Delegationsverfahren tätig und von 1999 -2021 als niedergelassener Psychologischer Psychotherapeut und Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern/Oberpfalz ![]() Im Oktober 2022 habe ich meinen hälftigen Kassensitz abgegeben und behandele seither nur noch Privatversicherte, Selbstzahlende und BG-PatientInnen und gesetzlich Versicherte im Erstattungsverfahren (s.u.). Leider ist der Bedarf an Psychotherapie in den letzen Jahren deutlich stärker gestiegen, als die Zahl der TherapeutInnen. Das hat zu längeren Wartezeiten sowohl für Kassenversicherte als auch für PrivatpatInnen geführt. Hier ist die Gesundheitspolitik gefordert für bessere Rahmenbedingungen zu sorgen. Aber wie so oft im Gesundheitswesen scheinen Wirtschaftlichkeitsaspekte wichtiger zu sein, als die Gesundheit der Betroffenen. Gesetzlich Versicherte, die nicht in angemessener Zeit und zumutbarer räumlichen Entfernung vom Wohnort einen Therapieplatz bei einem/r KV-zugelassener/n TherapeutIn erhalten, können im sogenannten ERSTATTUNGSVERFAHREN auch in einer Privatpraxis eine Psychotherapie machen. Der/die TherapeutIn stellt dann eine Rechnung an den/die PatiientIn und diese/r reicht die Rechnung dann bei ihrer/seiner Kasse zur Erstattung der Kosten ein. Die Hürden für das Erstattungsverfahren sind aber relativ hoch! So wird eine genaue Dokumentation und Nachweis über die (bis zu 3 monatige) vergebliche Therapeutensuche bei kassenzugelassenen TherapeutInnnen vorausgesetzt und die schriftliche Bestätigung einer/s Kassentherapeuten/in (Formular PTV11), dass ein Erstgespräch ('Sprechstunde') stattgefunden hat, aber kein Therapieplatz frei ist. Sie können sich im Internet unter dem Stichwort 'Erstattungsverfahren' oder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen dafür erkundigen. Die Zulassung als Psychologische/r PsychotherapeutIn (Verhaltenstherapie) erfordert neben einem meist 5-jährigen Psychologiestudium eine mindestens dreijährige Therapie-Ausbildung, die mit der staatlichen Approbation abgeschlossen wird. Seit dem Jahr 2021 wird auch ein Direktstudium in Psychotherapie an einigen Universitäten angeboten. Die praktische Weiterbildung erfolgt dann nach dem Masterabschluß in anerkannten Weiterbildungsinstituten und Praxen. Verhaltenstherapie kann auch von ÄrztInnen nach dem Medizinstudium oder bei Kindern und Jugendlichen von PädagogInnen mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt werden. Verhaltenstherapie setzt voraus, dass der/die PatientIn selbst aktiv und gezielt an der Veränderung ihres/seines Verhaltens mitwirkt, wobei ihn die Therapie bei wöchentlichen Sitzungen unterstützt und Hilfe zur Selbsthilfe gibt. |
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Wann wird Verhaltenstherapie angewendet?- In der Psychotherapie mit Erwachsenen wie
zum Beispiel bei Ängsten, Depressionen, Zwangs-, Belastungs- und
Eßstörungen, Psychosomatischen Störungen,
Persönlichkeitsstörungen, Suchterkrankungen oder Psychosen -
um nur einige zu nennen.
- Je nach Einzelfall und Störungsbild ist die medikamentöse Begleitbehandlung durch eine/n NervenarztIn sinnvoll. - Therapien mit PatientInnen unter 18 Jahren können von mir ausschließlich bei Privatversicherten durchgeführt werden. - Eheberatung/Paartherapien werden nicht von der (privaten) Krankenkasse übernommen, müssen also selbst gezahlt werden. |
![]() [Sprechzimmer] |
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Anmeldung
und Terminvergabe
bitte ausschließlich telefonisch unter 0941 - 946 77 00, Mo und Mi zwischen 10.30 und 11.00 Uhr. e-Mails können wegen der Vielzahl der Anfragen leider nicht beantwortet werden |
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Kostenübernahme durch die KrankenkasseFür gestzlich Versicherte s.o.: Erstattungsverfahren.
Bei Privatversicherten werden in der Regel bis zu 6 probatorische Sitzungen ('Ausprobiersitzungen, in denen geklärt werden soll, ob eine Therapie in diesem Setting sinnvoll ist) von den PKV übernommen, weitere Sitzungen auf Antrag. Privatversicherte bekommen in der Regel den 2,3 fachen Satz erstattet. Die maximale erstattungsfähigen Sitzungen pro Jahr variieren von Versicherung zu Versicherung. Nach den sogenannten probatorischen Sitzungen, die jeweils 50 Minuten dauern, müssen sich der/die PatientIn und der/die TherapeutIn entscheiden, ob eine längere Therapie (25 oder 45 Sitzungen) beantragt werden soll. Beides kann auf maximal bis zu 80 Sitzungen verlängert werden. |
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Weitere PraxisleistungenIndividuelle Gesundheitsleistungen
(IGEL-Liste), wie z.B. Paartherapie, für Selbstzahler
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© 2005 Dipl.-Psych. Heribert Unland |